In den meisten deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Folgendes müssen Sie noch wissen:
Montage:
In der Regel sind Eigentümer für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich. Außer in Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Eigentümer bzw. Mieter der Wohnung für den Kauf bzw. die Installation der Rauchwarnmelder verpflichtet. Der Mieter darf die Melder dann bei Auszug aber auch wieder abbauen und in seine neue Wohnung mitnehmen.
Wartung:
Für die Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 ist der Vermieter verantwortlich.
Ausnahmen:
In diesen Bundesländern muss der Mieter die Rauchwarnmelder regelmäßig warten.
Außerdem muss eine jährliche Prüfung erfolgt nach DIN 14676.
Die Prüfung beinhaltet demnach: