Rauchwarnmelder


In den meisten deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Folgendes müssen Sie noch wissen:

 

Montage:

 

In der Regel sind Eigentümer für den Einbau von Rauchwarnmeldern verantwortlich. Außer in Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Eigentümer bzw. Mieter der Wohnung für den Kauf bzw. die Installation der Rauchwarnmelder verpflichtet. Der Mieter darf die Melder dann bei Auszug aber auch wieder abbauen und in seine neue Wohnung mitnehmen.

Wartung:

Für die Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 ist der Vermieter verantwortlich.  

Ausnahmen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern muss der Mieter die Rauchwarnmelder regelmäßig warten.

Außerdem muss eine  jährliche Prüfung erfolgt nach DIN 14676.

Die Prüfung beinhaltet demnach:

  • Sichtkontrolle, ob die Schlitze des Rauchwarnmelders frei von Flusen und Staub sind.
  • Die Funktion des Melders per Prüftaste testen und ggf. die Batterie wechseln.
  • Batteriewechsel, insofern vom Hersteller keine Dauerbatterie mit zehnjähriger Lebensdauer eingebaut wurde. Rauchwarnmelder mit entsprechenden Dauerbatterien sind nach zehn Jahren komplett auszutauschen.

Öffnungszeiten

Mo-Fr    08.30-18.00 Uhr

Sa           09.30-13.00 Uhr

Kontakt

Zerrennerstraße 7

75172 Pforzheim
Tel:  + 49 7231 / 5896071

Fax: + 49 7231 / 5896072

E-Mail: schluessel-schloss@t-online.de